Trägerschaft

Träger unserer Kindertagesstätte ist die katholische Kirchengemeinde St. Marien in Delmenhorst.
Anschrift:
Louisenstraße 22
27749 Delmenhorst
Tel.: 04221 - 58666-91
Leitender Pfarrer: Guido Wachtel

Lage

Die Kindertagesstätte besteht seit 1953 und liegt im Ortsteil Brendel im Delmenhorster Süden. Sie ist seit Juli 2011 Teil des Familienzentrums „Haus für Kinder und Familien“.
Unsere Einrichtung befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Christophorus.

Öffnungszeiten

Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 7.00 - 17.00 Uhr geöffnet.

Wir haben folgende Betreuungsangebote:

  • 08:00 Uhr - 15:00 Uhr; Eine Krippengruppe
  • 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Zwei Vormittagsgruppen
  • 08:00 Uhr - 15:00 Uhr; Eine Ganztagsgruppe
  • 08:00 Uhr - 17:00 Uhr; Zwei Ganztagsgruppen
  • 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Eine Hortgruppe (08:00 - 17:00 Uhr in den Ferien)

Für berufstätige Eltern mit entsprechender Bescheinigung bieten wir (je nach Verfügbarkeit) folgende Sonderdienste an:

  • 07:00 Uhr - 08:00 Uhr; Frühdienst
  • 12:00 Uhr - 13:00 Uhr; Mittagsdienst
  • 15:00 Uhr - 16:00 Uhr; Krippen-Spätdienst

Schließungszeiten

An folgenden Tagen ist die Kindertagesstätte geschlossen:

  • Drei Wochen in den Sommerferien
  • Zwischen Weihnachten und Neujahr
  • Fronleichnam
  • flexible Schließtage (wie z.B. Teamfortbildungen oder Brückentage) entnehmen Sie bitte der Jahresplanung

(Änderungen vorbehalten)

Anmeldung

Formulare zur Krippen-, Kindergarten- und Hortanmeldung stehen zu oben genannten Öffnungszeiten im Büro der Kindertagesstätte zur Verfügung oder können hier auf der Homepage heruntergeladen werden. Die Anmeldung für die Krippenbetreuung findet ausschließlich im Familien- und Servicebüro der Stadt Delmenhorst statt.
Ab dem Monat, in dem die Kinder zwei Jahre alt werden, können sie für den Kindergarten angemeldet werden.
Zur Besichtigung der Kindertagesstätte und einem damit verbundenen Informationsgespräch - zu dem wir herzlich einladen - bitten wir um eine vorherige Terminabsprache.
Für alle Betreuungsformen gilt der 31.12. als Anmeldeschluss.

Beitrag

Eltern in Niedersachsen müssen seit dem 1. August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlen. Die Beitragsfreiheit gilt für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
Die Kosten für die Verpflegung im Kindergarten sind generell nicht in der Beitragsfreiheit inbegriffen.

Kinder, die unter drei Jahre sind, oder mit Schuleintritt den Hort besuchen sollen, sind nicht vom Beitrag befreit.

Familien-Nettoeinkommen im Jahr Getränkegeld (halbtags/ganztags) Krippenplatz Sonderdienst
Krippe
(Frühd./Spätd.)
Hortplatz Mittagessen
Krippe/Kita/Hort
Bis 26.000 € 3,50 € / 7,00 € 140,60 € 10,82 €/Std. 103,42 € 55 €/65 €/70 €
Bis 30.000 € 3,50 € / 7,00 € 196,70 € 10,82 €/Std. 144,78 € 55 €/65 €/70 €
Bis 40.000 € 3,50 € / 7,00 € 219,90 € 10,82 €/Std. 161,74 € 55 €/65 €/70 €
Bis 50.000 € 3,50 € / 7,00 € 249,15 € 10,82 €/Std. 191,43 € 55 €/65 €/70 €
Über 50.000 € 3,50 € / 7,00 € 278,60 € 10,82 €/Std. 222,02 € 55 €/65 €/70 €

Für die Berechnung des Beitrages sind zwölf Monate zugrunde gelegt. Der Beitrag ist grundsätzlich vom Anfang bis zum Ende des Kindergartenjahres zu entrichten.
Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.

Größe der Kindertagesstätte

In unserer Kindertagesstätte betreuen wir täglich 155 Kinder aufgeteilt auf 7 Gruppen. Zu unserem Team gehören:

  • 24 pädagogische Mitarbeiterinnen
  • 5 Auszubildende
  • 1 Sprachförderkraft
  • 1 FSJ-lerin
  • 1 Koch
  • 5 Raumpflegerinnen
  • 1 Hauswirtschaftskraft
  • 4 Küchenhelferinnen
  • 1 Hausmeister

Für den Kindergartenbereich stehen 5 Gruppenräume mit je einem Nebenraum zur Verfügung.
Der Krippenbereich befindet sich mit einem Gruppenraum, einem Schlafraum, einen Wickel- und Sanitärbereich und einer Garderobe im Neubau.
Die Hortgruppe hat im Obergeschoss je zwei Gruppenräume zur Verfügung.

Zudem können wir mit den Kindern folgende Räume nutzen:

  • 1 Bewegungsraum
  • 1 Teeküche
  • 1 Mehrzweckraum
  • 2 Räume für Kleingruppenarbeit
  • 1 Küche mit entspr. Nebenräumen

Zur Kindertagesstätte gehört ein großer Spielplatz mit vielen Bewegungs- und Spiel- Möglichkeiten. Die Krippenkinder haben direkt vor ihrem Gruppenraum einen eigenen, altersgerechten Spielplatz.

Abmeldung

Sollen Kindergarten – bzw. Hortkinder abgemeldet werden, muss die schriftliche Kündigung vier Wochen vorher zum Ende eines Monats eingereicht werden. Kinder, die schulpflichtig sind, werden automatisch mit dem 31. Juli desselben Jahres abgemeldet.
Schulpflichtige Kinder, die nicht bis zum Ende des Jahres den Kindergarten/Hort besuchen sollen, müssen bis zum 28. Februar schriftlich abgemeldet werden. Sie haben damit ab dem 1. April keinen Anspruch mehr auf den Kindergartenplatz.
Zu den Monaten Juni und Juli kann nicht gekündigt werden.