Informationen zur Wahl des Pfarreirates am 8. und 9. November 2025

 

 

Wissenswertes

  • Die Wahl findet in unserer Pfarrei als allgemeine Urnenwahl statt.
  • Wahllokale werden in Delmenhorst und Ganderkesee in den Gemeindeteilen St. Marien, St. Christophorus, Allerheiligen, St. Hedwig und St. Bernhard eingerichtet.
  • Die genauen Wahlzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  • Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Wie eine Briefwahl beantragt werden kann, werden wir rechtzeitig bekannt geben.
  • Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben, das 14. Lebensjahr vollendet haben und weder aus der Kirche ausgetreten noch von ihr ausgeschlossen sind.
  • Kandidieren kann jeder Katholik, der in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat, das 16. Lebensjahr und noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet hat und weder aus der Kirche ausgetreten noch von ihr ausgeschlossen ist.
  • Vom 15. bis zum 26. September liegt die Liste der Wahlberechtigten im Pfarrbüro aus. Dann können alle Wahlberechtigten die eigenen Daten überprüfen und ggf. dagegen Einspruch erheben. Der Einspruch muss schriftlich an den Wahlvorstand gerichtet werden. Nach dem 26.9.25 ist kein Einspruch mehr möglich.
  • Wer in Delmenhorst und Ganderkesee wohnt und sein Wahlrecht in einer anderen Pfarrei wahrnehmen möchte, muss dies beim Wahlvorstand der anderen Pfarrei beantragen. Wer nicht in Delmenhorst und Ganderkesee wohnt, und bei uns an der Wahl teilnehmen möchte, muss dies bis zum 10. Oktober bei unserem Wahlvorstand beantragen.

Der Wahlvorstand St. Marien
Pfr. Guido Wachtel, Vorsitzender
c/o Louisentr. 22
27749 Delmenhorst 

 

Zur Aufgabe des Pfarreirates als gewähltes Leitungsgremium für die Pastoral

  • Der Pfarreirat hat die Aufgabe, in gemeinsam wahrgenommener Verantwortung mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam Pastoral und Seelsorge auf die Bildung einer lebendigen und missionarischen Kirche in den Lebens- und Sozialräumen der Menschen hin auszurichten.
  • Als synodales Gremium der Mitverantwortung berät er alle die Pfarrei betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt gemeinsam mit den weiteren Verantwortungsträger*innen der Pfarrei Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander hat der Pfarreirat teil an der Pfarreileitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrei, in eigener Verantwortung tätig werden.

(aus der Präambel der Satzung für Pfarreiräte)