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07. Oktober 2022

Wahlen zum Kirchenausschuss 05. und 06. November

Endgültige Kandidatenliste zur Wahl des Kirchenausschusses am 5. und 6. November 2022 für die Kirchengemeinde St. Marien
(die vollständige Adresse findet sich auf den Aushängen in den Kirchen, nicht hier im Internet)
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Name Alter Beruf Anschrift
Engel-Köhler, Martina 65 Augenoptikerin Ganderkesee
Erdmann, Hendrik 40 Außenhandelskaufmann Ganderkesee
Etrich, Wolfgang 58 Bankkaufmann Ganderkesee
Frenzel, Hans-Georg 65 Dipl. Ingenieur Delmenhorst
Günther, Frauke 29 Gymnasiallehrerin Delmenhorst
Dr. Jacobsen, Sven-Olaf 50 Rechtsanwalt/ Notar Delmenhorst
Karwacik, Michael 62 Augenoptikermeister Ganderkesee
Kaufmann, Burkhardt 54 Bankkaufmann Ganderkesee
Kügel, Martin 61 Einzelhandelskaufmann Delmenhorst
Meyer, Peter 64 Stadtplaner Delmenhorst
von Poblotzki, André 41 Dipl. Ingenieur Delmenhorst
Rolfes, Hubertus 60 Betriebswirt Delmenhorst
Syma, Wolfgang 61 Software-Entwickler Delmenhorst

Wahlzeiten und Wahllokale in den Gemeindeteilen:

am Samstag, den 5. November 2022 
  • St. Marien                in der Kirche                   16.30 - 17.00 und 18.00 - 18.30 Uhr
  • St. Christophorus   im früheren Pfarrhaus      19.00 - 20.00 Uhr
  • St. Hedwig              im Gemeindehaus           16.00 - 17.00 und 18.00 - 19.00 Uhr

 

am Sonntag, den 6. November 2022 
  • St. Marien              in der Kirche                   09.30 - 10.00 und 11.00 - 11.30
                                    in der Kirche                   18.00 - 18.30 und 19.30 - 20.00
  • St. Christophorus   im früheren Pfarrhaus     10.30 - 11.30 Uhr
  • Allerheiligen           im Gemeindehaus            10.30 - 13.00 Uhr
  • St. Bernhard           im Gemeindehaus            10.00 - 11.00 und 11.45 - 13.00 Uhr
  • Wahlberechtigt für die Wahl des Kirchenausschusses sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Für den Kirchenausschuss müssen in dieser Kirchengemeinde 13 Mitglieder gewählt werden. Jeder Wähler darf höchstens 13 Namen ankreuzen. Es dürfen auch weniger Namen angekreuzt werden (§ 15 Abs. 2 Wahlordnung). 
  • Auf Antrag ist Briefwahl möglich. Die Briefwahlunterlagen können über das Pfarrbüro beim Wahlvorstand beantragt werden. 

Zur Info:

  • wahlberechtigt sind im November alle Katholiken ab dem 16. Lebensjahr,
  • wählbar alle Katholiken ab dem 18. Lebensjahr.
  • die Amtsperiode beträgt vier Jahre.

Der Kirchenausschuss

  • verwaltet das Vermögen der Pfarrei, erstellt einen Haushalt und entscheidet, wofür Geld ausgegeben werden soll (nicht der Pfarrer alleine, wie manche immer noch fälschlich meinen!)
  • ist für die Immobilien zuständig (Kirchen, Gemeindehäuser, usw.)
  • vertritt die Pfarrei und ihre Einrichtungen (vier Kitas, zwei Friedhöfe)
  • ist Dienstgeber für die über 100 Angestellten unserer Kirchengemeinde (das sind vor allem die Mitarbeiterinnen unserer Kitas, aber auch Küster, Kirchenmusiker, Hausmeister)
  • wird in gleicher und geheimer Wahl von der Kirchenbasis gewählt.